´ Uwe Leonhardt: Fehler in der Regionalplanung für Wind
Der Blog rund um die UMaAG
28. Januar 2015

Das RROP des Landkreises Cuxhaven wirft viele potentielle Konflikte auf, die wenn man diese Konflikte nicht löst, erhebliche Investitionen verhindern, die auch dem Landkreis, den Gemeinden, den Unternehmen und Landwirten zugutekommen würden. Dabei möchte ich, Uwe Leonhardt, stellvertretend vier Problemkreise aufgreifen, die ohne Not erhebliches Konfliktpotential beinhalten und zu erheblichen Spannungen führen.

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Heinrich Linse / pixelio.de

Zu den vier Punkten gehören:

  • Regelungen zum Repowering
  • Rückbauavale
  • Umfang des Rückbaus/Totalentfernung einschl. Tiefgründung
  • Rotorflächen innerhalb der vorgesehenen Fläche

Regelungen zum Repowering

Wie durch RA Berghaus bestätigt, ist die Notwendigkeit für Bestandsparks und neue Flächen die gleichen Kriterien für Abstände anzulegen nicht gegeben. Bestehende Parks sind hinreichend in ihrem Genehmigungsverfahren durch die Einhaltung der Auflagen des BImSchG beschränkt. Den Konfliktstoff mit den Gemeinden und den Altbetreibern kann man sich bei einer adäquaten Regelung ersparen. Nach Aussage von Herrn RA Berghaus, hat dieser Eingriff in den Bestand die Auswirkung, dass damit auch der Entwurf des RROP´s rechtswidrig ist. Auch die vorgeschlagene Rotorflächenregelung – die Rotorfläche der abgebauten Anlagen darf die Rotorfläche der neuen Anlagen insgesamt nicht überschreiten – ist für die Praxis vollkommen ungeeignet. Welches Ziel soll mit dieser Beschränkung erreicht werden? Die Rotorfläche wächst nämlich exponentiell mit dem Rotorradius an.

Beispiel: Eine alte Anlage mit einem Rotorradius von 20 m hat nach A=πr^2 eine Fläche von 1.256,63 m2. Eine neue Anlage mit einem Rotorradius von 60 m hat eine Fläche von 11.309,73 m2. Man müsste also neun Anlagen abbauen, um eine zu errichten.

Rückbauvale

Hier gibt es bereits praxisorientierte Lösungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen, die 1.000 € pro lfd. Meter bis zur Nabenhöhe beinhalten, die einfach und rechtssicher zu handhaben sind und sich an der Praxis orientieren. Nach Rücksprache mit dem hessischen Ministerium für Umwelt sowie dem Ministerium für Wirtschaft basiert diese Einschätzung der Kosten auf einer statistischen Auswertung zahlreicher Rückbauten und ist damit validiert. Im Rahmen des Entwurfs des Nds. Windenergieerlasses wird genau diese Formulierung von den beteiligten Ministerien diskutiert.

Auch hier kann man sich mit einer einfachen, praxisgerechten Lösung, die auch Rechtssicherheit bietet, ein erhebliches Konfliktpotential sparen und Konflikte gar nicht entstehen lassen.

Umfang des Rückbaus/Totalentfernung einschl. Tiefgründung

Der totale Rückbau ist eine wenig praxisgerechte Regelung, die angreifbar ist. 2 – 3 m unterhalb Geländeoberkante, so dass die ursprüngliche Nutzung wiederhergestellt werden kann, sind ausreichend und bereits im Entwurf des Windenergieerlasses so vorgesehen. Auch hier entsteht Konfliktstoff bei dem Zwang der Entfernung von Pfahlgründungen, der zu Kosten führt und wiederum die Rechtssicherheit des RROP gefährdet, weil unnötig und unüblich. Neben den Kosten ist auch zu hinterfragen, welcher Sinn hinter der kompletten Entfernung der Pfähle steht?

Rotorflächen innerhalb der vorgesehenen Fläche

Eine mögliche Lösung könnte es hier sein, dass man tatsächlich die Fundamente mit einbezieht, da die Rotorkreisflächen unterschiedlich sind und es dann zu einer uneinheitlichen Entfernungsangabe kommt. Andererseits ist der Turmfuß als klares Merkmal am einfachsten zu kontrollieren und nachzumessen. Ziel ist es, eine effiziente, konfliktfreie und zielgerichtete Gestaltung des RROP zu erhalten, die mit den Zielen des Klimaschutzes der Landesregierung übereinstimmt und den betroffenen Unternehmen im Landkreis sowie den Investitionen, die möglich sind und damit einen entsprechenden positiven Investitionseffekt mit Arbeitsplätzen und Gewerbesteuereinnahmen mit sich bringt, offene Türen bietet.

Ich hoffe, dass allen Beteiligten bewusst ist, dass sich der wirtschaftliche Erfolg der Gemeinden durch neue Arbeitsplätze und ein erhöhtes Steueraufkommen ebenfalls direkt auf den Landkreis auswirkt. Die Aufgabe des Landkreises, den Städten und Kommunen klare Rahmenbedingungen zu geben und damit, durch Investitionen Dritter, eine positive Entwicklung zu fördern, macht sich durch die Kreisumlage positiv bemerkbar.

Aktuell hat man jedoch eher den Eindruck, der Landkreis ist ein Investitionshindernis. Genehmigungsverfahren ziehen sich immer mehr in die Länge, Planungen müssen immer wieder aufgeschoben werden und Rechtssicherheit durch eine juristisch korrekte Raumplanung, die die Chance hat vor Gericht zu bestehen, wird nicht umgesetzt.

Wir brauchen ein RROP, das den Zielen des Landes und den Vorgaben des Rechts entsprechen, dann kann sich hier im unserem Landkreis endlich eine positive Entwicklung durchsetzen.