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Aktuelles von der UMaAG

6. Juli 2017

Schwarz-Gelb in NRW wendet sich von Erneuerbaren Energien ab – Folgen für den Mittelstand werden unterschätzt und Innovation wird schon wieder woanders stattfinden.

Schwarz-Gelb in NRW verabschiedet sich also laut Koalitionsvertrag vom Klimaschutzabkommen, indem sie sich nun endgültig von den Erneuerbaren Energien abwendet und sich zu Braunkohle, Steinkohle- und Erdgas bekennt, zu den CO2 Emittenten und klimaschädigenden Unternehmen. Des Weiteren soll der Einspeisevorrang beseitigt werden. Diese gewollte Vollbremsung des Windenergieausbaus wird anscheinend vollkommen unterschätzt.
Welche Folgen hat das für den Mittelstand? Für die Anlagenhersteller? Für den Klimawandel? Das sind die Fragen, mit denen sich Bürger, Unternehmen und Institutionen unbedingt auseinandersetzen und Aufklärung betreiben müssen. Denn vielen Mitstreitern und Bürgern sind diese Konsequenzen nicht bekannt: Es geht um Arbeitsplätze, um das Auslöschen ganzer Branchen im Bereich Erneuerbarer Energien.

Was hat Schwarz-Gelb vor? Um ein paar Beispiele zu nennen:
– Der Einspeisevorrang soll abgeschafft werden. Aber ohne Einspeisevorrang in NRW wird für die Planer von Windkraftanlagen eine kostspielige und langfristige Planung von Windenergieanlagen unmöglich sein, das heißt, dass sich alle mittelständischen Planer an dieser Stelle schon mal verabschieden können.

– Laut Christian Lindner kann man „die Umwelt auch schützen, ohne die Wirtschaftskraft zu fesseln“. Die Pläne von Schwarz-Gelb werden jedoch dafür sorgen, dass hier nicht nur gefesselt, sondern Teile der Wirtschaft komplett abgestoßen und entsorgt werden: gefesselt, geknebelt und versenkt. Herr Lindner führt weiter aus, dass Schwarz-Gelb den Klima- und Umweltschutz besser machen werde als die Vorgänger. Dann sollte „besser“ hier näher definiert werden: „besser“ im Sinne von „sauberer“ – wie soll das gehen mit Kohle oder Atomkraft? Oder „besser“ im Sinne von „für die alte Lobby der Kohle- und Atomkraftwerke“?

– Die Abstandsregelung zu Windenergieanlagen soll auf 1500 Meter festgesetzt werden: in Kombination mit dem Wegfall der Privilegierung von Windenergie im Wald bedeutet das für die Anlagenhersteller, dass kaum noch Flächen für Windenergieanlagen übrig bleiben. Zusätzlich sollen Bestandsparks mit erheblichen neuen zusätzlichen Kosten für eine bedarfsgerechte Befeuerung belastet werden.
Das kann nur heißen: die FDP positioniert sich klar gegen die Klimaschutzziele von Paris, gegen den Mittelstand, gegen die Erneuerbaren Energien, gegen Zukunftstechnologien und gegen dringend notwendige Innovationen im Bereich Speicher und Smart-Grid. Diese gewollte Vollbremsung des Windenergieausbaus in NRW bedeutet nicht nur einen Struktureinbruch und den Wegfall von über 15.000 Arbeitsplätzen, sondern auch den Verlust der bisher geleisteten Investitionen von über 100 Millionen Euro in Windenergie in NRW.

Und eines sollte Schwarz-Gelb ebenfalls bewusst sein: Von Deutschland, als Vorreiter in Sachen Erneuerbare Energien, wird eine Signalwirkung auf andere Märkte und Länder ausgehen. Somit droht der Windindustrie in Deutschland mit ihrer Technologieführerschaft, die noch einen sehr guten Ruf weltweit genießt, das gleiche Schicksal, wie der Solarbranche: Einbruch und Niedergang. Damit werden wir auch die interessanten Ansätze hinsichtlich Speicherung, Sektorenkopplung und Smart-Grid als Technologieführer verlieren – Innovation findet dann wieder woanders statt, jedenfalls nicht in Deutschland.

Der Mittelstand, der eigentlich im Fokus der FDP stehen sollte, soll im Bereich der Regenerativen Energien offensichtlich beseitigt werden. So stellt sich die Frage, ob die FDP in NRW eine Klientelpartei von bestimmten Energiekonzernen ist?!

9. Juni 2016

Ob Waldbrände, Überschwemmungen oder Dürrezeiten, der Klimawandel ist im vollem Gange.
Die gute Nachricht: Im Energiemarkt bahnt sich eine Revolution an, nach deren Verwirklichung die Utopie einer emissionsfreien Welt wahr werden könnte.
Unterstützt durch das Pariser Klimaabkommen und bedingt durch die hohe Luftverschmutzung vieler Länder, sind die Regierungen zu der Einsicht gelangt, dass ein Umsteuern nicht nur notwendig, sondern auch noch rentabel ist.
Die Kosten sinken mit zunehmender Stückzahl, und wenn die Kosten der Installation sinken, steigt wiederum das Interesse an der Industrie.
Gute Bedingungen auch für aufstrebende Schwellenländer, global ist jedoch leider eine andere Tendenz zu erkennen.
Die Schwerindustrie verlagert sich von den entwickelten in aufstrebende Volkswirtschaften, in denen die CO²- Emissionen explosionsartig zunahmen, wodurch ein Anstieg der Treibhausemissionen zu verzeichnen ist. Die Herausforderungen der Energiewende können nur gemeistert werden, wenn die Politik die nötigen Rahmenbedingungen schafft und Unternehmen innovative Lösungen anbieten.
Eine große Verpflichtung und Chance, die nur gemeinsam erfolgreich bewältigt werden kann.

Quelle: UP Podium, Unternehmer Position Nord, Recherche „Klimawandel: Offensive Strategien gewinnen an Fahrt“, S. 4-5, Mai 2016

Ein paar Zahlen und Fakten:
Stromerzeugung in Deutschland

Statistiken

25. Mai 2016

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Warnminute von Beschäftigten und Unternehmen der Windbranche

Umwelt Management AG beteiligt sich an bundesweiter Protestaktion gegen das Ausbremsen der Energiewende: Warnminute 5 vor 12.

 

Cuxhaven, 25.5.2016 – Heute protestierten rund 30 Beschäftigte der Umwelt Management AG (UMaAG) im Rahmen der Aktion ‚Warnminute 5 vor 12 – Energiewende retten‘ vor den beiden Unternehmensstandorten in Cuxhaven und Oldenburg gegen das geplante massive Ausbremsen der Windenergie durch die Bundesregierung.

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist mit einer einzigartigen Erfolgsgeschichte verbunden. Der verlässliche Rahmen half, enorme Kostensenkungspotenziale zu erschließen. Wind an Land kann deshalb heute weltweit mit neuen Kohle- oder Gaskraftwerken konkurrieren. Für den Offshore-Sektor deutet sich eine ähnlich positive Entwicklung an. Zudem ist eine international wettbewerbsfähige Industrie mit 150.000 Beschäftigten entstanden, die weltweit den technologischen Maßstab setzt. An der Küste hat die Windbranche geholfen, wichtige industrielle Kerne zu sichern. Die Zulieferer sichern in ganz Deutschland Arbeitsplätze im Maschinenbau und der Elektroindustrie.

 

Voraussetzung für eine Fortsetzung dieser erfolgreichen Entwicklung ist ein stabil dynamischer Heimatmarkt. Die Bundesregierung will nun jedoch die Dynamik der Energiewende ausbremsen und den Zubau der Windenergie massiv beschränken. Dies ist ein völlig falsches Signal. Darauf haben heute Tausende Beschäftigte und Unternehmen der Windbranche aufmerksam gemacht und beteiligten sich deutschlandweit an einer Warnminute, die mit Fotos festgehalten wurden.

 

Mit der Aktion unterstützen Unternehmen die Position der Bundesländer, die sich über alle Parteigrenzen für einen stabilen Ausbau der Windenergie stark machen (Bundesrat 27.11.2015 und Wismarer Appell 25.01.2016). Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 31. Mai 2016 wird erneut versucht, eine Einigung zu diesem Thema zwischen Bund und Ländern zu erzielen.

 

„Statt Hartz IV für alte Braunkohlekraftwerke und Biotopschutz für staubige Tagebaue brauchen wir eine echte Bekenntnis zur Energiewende und einen Ausbau von mindestens 2.500 Megawatt Wind an Land pro Jahr. Dafür haben wir heute protestiert.“ erklärt Uwe Leonhardt, Vorstand der Umwelt Management AG (UMaAG) in Cuxhaven.

 

Medienkontakt:

Frau Christine Breeze

chb.umaag@umwelt-management.de

Tel: 04722 9109 172

 

25. Mai 2016

UMaAG-Cuxhaven Umwelt ManagementZusammen mit vielen Betrieben, die bundesweit für die Energiewende kämpfen, haben auch wir, die Umwelt Management AG, bei der Warnminute „ 5 vor 12“, mit einer symbolischen Betriebsschließung ein Zeichen gegen das geplante Ausbremsen der Energiewende durch die Bundesregierung gesetzt!

Es ist 5 vor 12, lasst uns gemeinsam die Energiewende retten!

29. April 2016

Nach dem Klimagipfel in Paris Ende 2015 ist allen bewusst, dass der Klima- wandel erhebliche Risiken mit sich bringt. Er lässt sich aber durch den Ein- satz von regenerativer Energie verlangsamen und teilweise stoppen, und daher ist Windenergie immer im Kontext von Umweltschutz zu sehen.

Gerade  Norddeutschland  ist  mit attraktiven Standortvorteilen  gesegnet, die langfristig zu geringeren Energiepreisen für den Verbraucher führen  werden:  wenn  durch  kluge Vernetzung  und Speichertechnologien die Schwächen der fluktuieren- den Energien ausgeglichen werden können. In diesen Schwächen liegen hervorragende Chancen gerade für den Norden, um in Sachen Zukunftstechnologien die Nase vorn zu haben. Welche spannenden Aufgaben und hochinteressanten  Arbeitsplätze  in Zukunft hier entstehen können, zeigen Beispiele wie Druckluftspeicher, die die Speicherung von überschüssiger Energie ermöglichen, oder die Initiative ‚NEW  4.0‘.New 4.0

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29. Januar 2015

Vor fast 10 Jahren wurde der Windpark Kajedeich in Oederquart eingeweiht. Bereits Anfang des Jahres wurden nun drei neue 150 Meter große Windkraftanlagen in Betrieb genommen. Gut 200 Gäste, darunter ich, Uwe Leonhardt, feierten am vergangenen Sonnabend die Einweihung und die neue Akzeptanz in der Bevölkerung. Den Artikel aus dem Tageblatt möchte ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten.

Oederquart Leonhardt

28. Januar 2015

Das RROP des Landkreises Cuxhaven wirft viele potentielle Konflikte auf, die wenn man diese Konflikte nicht löst, erhebliche Investitionen verhindern, die auch dem Landkreis, den Gemeinden, den Unternehmen und Landwirten zugutekommen würden. Dabei möchte ich, Uwe Leonhardt, stellvertretend vier Problemkreise aufgreifen, die ohne Not erhebliches Konfliktpotential beinhalten und zu erheblichen Spannungen führen.

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Heinrich Linse / pixelio.de

Zu den vier Punkten gehören:

  • Regelungen zum Repowering
  • Rückbauavale
  • Umfang des Rückbaus/Totalentfernung einschl. Tiefgründung
  • Rotorflächen innerhalb der vorgesehenen Fläche

Regelungen zum Repowering

Wie durch RA Berghaus bestätigt, ist die Notwendigkeit für Bestandsparks und neue Flächen die gleichen Kriterien für Abstände anzulegen nicht gegeben. Bestehende Parks sind hinreichend in ihrem Genehmigungsverfahren durch die Einhaltung der Auflagen des BImSchG beschränkt. Den Konfliktstoff mit den Gemeinden und den Altbetreibern kann man sich bei einer adäquaten Regelung ersparen. Nach Aussage von Herrn RA Berghaus, hat dieser Eingriff in den Bestand die Auswirkung, dass damit auch der Entwurf des RROP´s rechtswidrig ist. Auch die vorgeschlagene Rotorflächenregelung – die Rotorfläche der abgebauten Anlagen darf die Rotorfläche der neuen Anlagen insgesamt nicht überschreiten – ist für die Praxis vollkommen ungeeignet. Welches Ziel soll mit dieser Beschränkung erreicht werden? Die Rotorfläche wächst nämlich exponentiell mit dem Rotorradius an.

Beispiel: Eine alte Anlage mit einem Rotorradius von 20 m hat nach A=πr^2 eine Fläche von 1.256,63 m2. Eine neue Anlage mit einem Rotorradius von 60 m hat eine Fläche von 11.309,73 m2. Man müsste also neun Anlagen abbauen, um eine zu errichten.

Rückbauvale

Hier gibt es bereits praxisorientierte Lösungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen, die 1.000 € pro lfd. Meter bis zur Nabenhöhe beinhalten, die einfach und rechtssicher zu handhaben sind und sich an der Praxis orientieren. Nach Rücksprache mit dem hessischen Ministerium für Umwelt sowie dem Ministerium für Wirtschaft basiert diese Einschätzung der Kosten auf einer statistischen Auswertung zahlreicher Rückbauten und ist damit validiert. Im Rahmen des Entwurfs des Nds. Windenergieerlasses wird genau diese Formulierung von den beteiligten Ministerien diskutiert.

Auch hier kann man sich mit einer einfachen, praxisgerechten Lösung, die auch Rechtssicherheit bietet, ein erhebliches Konfliktpotential sparen und Konflikte gar nicht entstehen lassen.

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8. September 2014

Im Bereich der erneuerbaren Energien spielt die Windkraft eine entscheidende Rolle. Dabei ist vor allem die Entwicklung der Technik von Windkraftanlagen interessant.

Als Vorstandsvorsitzender der UMaAG möchte ich, Uwe Leonhardt, Ihnen das Thema Windkraftanlagen etwas näher bringen und Ihnen auch die UMaAG sowie deren Tätigkeitsbereich vorstellen.

In Teil 4 der Serie werde ich mich 1. noch stärker mit der Leistungsentwicklung von der Windkraftanlagen in Deutschland auseinandersetzen und 2. die Qualitätsmaßstäbe der UMaAG-Projekte darlegen.

1. Windkraft in Deutschland: durchschnittliche Nennleistung steigt deutlich

Die in Teil 3 angesprochene positive Entwicklung der Windkraft in Deutschland seit 1990 kann durch die Entwicklung der durchschnittlichen Nennleistungen der Windkraftanlagen über die Jahre verdeutlicht werden. Wohingegen diese im Jahr 1990 noch etwas mehr als 160 Kilowatt betrug, lag sie bereits um die Jahrtausendwende bei über einem Megawatt. Nachdem die 2-Megawatt-Marke 2009 geknackt werden konnte, wurden schließlich 2011 mehr als 2,2 Megawatt gemessen. Dabei haben über 50 Prozent der Windkraftanlagen eine Leistung zwischen 2,1 und 2,9 Megawatt geliefert.

In Zukunft kann man damit rechnen, dass die durchschnittliche Nennleistung aufgrund von relativ neuen Onshore-Anlagen, die zur sogenannten 3-MW-Klasse gezählt werden, und dem vermehrten Einsatz von Offshore-Windkraftanlagen, die größtenteils 3,6 bis 6 Megawatt erzielen, weiter ansteigen wird und die 3-Megawatt-Grenze überschreiten.

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5. September 2014

Die Windkraft gehört zu den umstrittenen erneuerbaren Energien. Obwohl die technische Entwicklung der Windkraftanlagen ein äußerst interessanter Aspekt dieser Energieform darstellt.

Im Bereich Windenergie bin ich, Uwe Leonhardt, als Gründer der UMaAG seit über 15 Jahren aktiv. Gerade deshalb ist es mir ein Anliegen, Sie mit dem Thema Windkraftanlagen vertraut zu machen und die UMaAG in allen Facetten vorzustellen.

Im Anschluss an die vorherigen Teile, gehe ich nun auf die Entwicklung der Windkraft seit 1990 und die unternehmerischen Grundsätze der UMaAG ein.

1. Windkraft seit 1990

Die Entwicklung der Windkraft ist seit 1990 in Richtung moderner Großturbinen vorangetrieben worden. Gerade Dänemark leistete hier Pionierarbeit und erhöhte den prozentualen Anteil der Windkraft an der gesamten Stromproduktion signifikant. Dies hat auch direkt mit der sukzessiven Vergrößerung des durchschnittlichen Rotordurchmessers zu tun. Bis Ende der 90er Jahre wurden größtenteils Anlagen mit weniger als 50 Metern Rotordurchmesser verwendet. Mittlerweile liegt der durchschnittliche Durchmesser bei über 90 Metern. Gleichzeitig beträgt die mittlere Nabenhöhe ungefähr 113 Meter.

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22. August 2014

Ende August findet die BWE Fachtagung zur EEG Novelle in Berlin statt. Dabei sollen einige wichtige Punkte des veränderten Erneuerbare-Energien-Gesetzes besprochen werden.

Damit Sie sich ein umfassendes Urteil über die Kernpunkte der BWE Fachtagung „Die EEG-Novelle und die Folgen für die Windenergie an Land“ bilden können, in der sich die Dienstleister ein Urteil über die geplanten Neuerungen erlauben werden, möchte ich, Uwe Leonhardt, Ihnen diese als Fachmann im Bereich Windkraft näher erläutern.

  • Die Finanzierung der zukünftigen Windenergieprojekte

    Große Bedeutung wird dem Vortrag des Geschäftsleitungsmitglieds der Commerzbank AG, Markus Wessel-Ellermann, beigemessen. Er erörtert die Bedingungen für Finanzierungspläne kommender Projekte im Binnenland und den Küsten. Somit können die sich die Teilnehmer ein Urteil darüber machen, welche zusätzlichen Kosten und Anforderungen die Stromhändler und Betreiber erwarten müssen.

    Neben Wessel-Ellermann wird auch der Leiter Energiepolitik von Clean Energy Sourcing, Daniel Hölder, sprechen und dabei auf neue Direktvermarktungsmethoden für Windstromangebote eingehen. Dabei können sich Teilnehmer ein gutes Urteil über neue Windenergie-Produkte für die Bereiche Industrie, Gewerbe und Haushalt bilden.

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    13. August 2014

    (Stand 6. Juni 2014)

    Die Regionalplanung stellt für den Ausbau Windenergie an Land einen der wichtigsten Faktoren dar. Die Ausweisung von Vorrangflächen (Konzentrationszonen) ermöglicht den Trägern der Regionalplanung eine gezielte Steuerung des Zubaus neuer Windenergieanlagen (WEA) im Kreisgebiet und gibt den Planern von Windenergieprojekten Planungs- und Rechtssicherheit. Daraus resultiert aber auch eine Verantwortung für einen sinnvollen und zielgerichteten Umgang mit den Werkzeugen der Raumordnung. Einige niedersächsische Landkreise sind in der Vergangenheit ihren diesbezüglichen Aufgaben nicht sorgfältig nachgekommen, so dass einige RROPs nicht den gesetzlichen Ansprüchen genügten und vom OVG Lüneburg für ungültig erklärt wurden. Dies wurde zumeist damit begründet, dass die Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabukriterien bei der Ermittlung von Windvorrangflächen nicht fachgerecht erfolgt ist. Harte Kriterien sind Bereiche, in denen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Errichtung von WEA nicht möglich ist. Hier ist eine Abwägung nicht möglich. Bei den weichen Kriterien handelt es sich um Abstände, die der Abwägung und damit der fachlichen und politischen Diskussion zugänglich sind. Diese Unterscheidung ist von größter Wichtigkeit: Die Kommunalpolitik – insbesondere die Kreistagsabgeordneten – müssen sich klarmachen, dass die Entscheidung über die weichen Tabukriterien allein von ihnen getroffen wird und insoweit stets mehrere Lösungen möglich sind, die der Windenergienutzung entweder mehr oder weniger Raum geben.

    Der Entwurf des RROP 2014 des Landkreises Cuxhaven enthält überwiegend Hindernisse für den weiteren Ausbau der Windenergie im Landkreis. Diese resultieren z.B. aus Regelungen zum Anlagenrückbau, die nunmehr erfolgte Abstellung von Abständen auf die Rotorspitzen der WEA und vor allem den Ausschluss von aus unserer Sicht sinnvollen Repoweringstandorten.

    Rückbau der WEA

    Im Entwurf des RROP 2014 wird der vollständige Rückbau der WEA nach Beendigung des Betriebes als Ziel der Raumordnung formuliert. Hierzu wird im Entwurf als Ziel der Raumordnung festgelegt: „Dies schließt ausdrücklich auch den Rückbau von Fundamenten, Kranstellflächen und für die Erschließung der Windenergieanlagen erforderlichen Wegflächen mit ein“(Entwuf Textziffer 04 Satz 2). Die Regelung ist weder erforderlich, noch sinnvoll. Nicht jede Kranstell- und Wegefläche ist zwingend auch eine zusätzliche Bodenversiegelung. Zudem gibt es reihenweise „für die Erschließung der Windenergieanlagen erforderliche Wegeflächen“, die bereits vor der Windenergienutzung und auch während der Windenergienutzung die Zuwegungen zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken darstellten und vom landwirtschaftlichen Verkehr benutzt werden. Soweit das landwirtschaftliche Wegenetz für die Erschließung von Windparks verbessert worden ist, legen die Landwirte zum Teil größten Wert darauf, dass dieser Zustand auch nach der Windenergienutzung erhalten bleibt.

    Der vollständige Rückbau einschließlich des vollständigen Fundamentrückbaus würde zudem über die vom Gesetzgeber getroffene Regelung hinausgehen. Wenn ein Fundament einer WindenergieanWindenergieanlage bis 2 m unterhalb der Erdoberfläche beseitigt worden ist, was die übliche Anforderung darstellt, liegt keine schädliche Bodenversiegelung mehr vor. Fundamentteile, die tiefer als 2 m unterhalb der Erdoberfläche verbleiben, stellen keine Bodenversiegelung dar, sondern wirken wie Gesteinsbrocken. Deshalb kann es auch keinesfalls gewollt sein, dass die in vielen Fällen gerade in den Marschgebieten gerammten bis zu 30 m langen Betonpfähle, auf denen das eigentliche Fundament der jeweiligen Windenergieanlage ruht, mit einem entsprechenden enormen technischen Aufwand und entsprechenden Kosten wieder aus dem Boden geborgen werden sollen. Das würde einen deutlich größeren Eingriff in die Natur verursachen, als sich das Belassen der Pfähle auf die Natur auswirken könnte. Die unter Textziffer 04 vorgesehene Festlegung findet sich in keinem anderen Raumordnungsplan bun-desweit, also auch in keinem anderen RROP in Niedersachsen. Insgesamt fehlt es auch an einer Rechtsgrundlage. Auf die Festlegung sollte daher ersatzlos verzichtet werden.
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    18. Juli 2014

    Um mehr Akzeptanz für die Energiewende in der Gesellschaft zu finden, ist mehr Dialog notwendig. Als Windenergie-Experte Uwe Leonhardt und Vorstandsvorsitzender der Umweltmanagement AG durfte ich gemeinsam mit Barbara Otte-Kinast (NLV-Vorsitzende), Helmut Dammann-Tamke (agrarpol. Sprecher der CDU-Landtagsfraktion) und Volker Schalow (Energieberater Deutschen Hausfrauenbund in Oyten) in Hannover, Tarmstedt über die Energiewende diskutieren. Rouven Zietz der Fachzeitschrift Joule, Deutscher Landwirtschaftsverlag, hat die Podiums-Diskussion moderiert.

    Tarmstedter Gespräche zwischen Uwe Leonhardt und dem Niedersächsischen LandFrauenverbands:

    Während der Tarmstedter Ausstellung im Juli liefen auch die Diskussionen der Energiewende auf Hochtouren. In der Podiumsdiskussion „Energieeinsparung: unverzichtbar für die Energiewende, notwendig fürs Portemonnaie?“ wurden viele spannende Aspekte der Energiewende diskutiert.
    Herr Dammann-Tamke sprach ein großes Kompliment an die LandFrauen aus, dass sie sich der Thematik annehmen: „Wer soll es in die Breite tragen, wenn nicht die LandFrauen?“

    Hier die wichtigsten Punkte, die ich mit nach Hause genommen habe.

    • Die Kosten der Energiewende müssen langfristig betrachtet werden. Auf lange Sicht werden die Kosten für fossile Energien schneller steigen als für erneuerbare – meine Einschätzung ist, dass dieser Wendepunkt etwa 2018 kommen wird.
    • Es besteht eine Notwendigkeit Alltagskompetenzen schon in den Schulen zu vermitteln – und dazu zähle das Thema „Energiesparen“ genauso wie der Umgang mit Lebensmitteln oder mit Geld. Mit dem Dreijahresthema „Energie mit Köpfchen – LandFrauen schaffen Durchblick“ habe sich der NLV vorgenommen, an der Aufklärung mitzuwirken, berichtete Frau Otte-Kinast.
    • Zur Energiewende gehört nicht nur die Produktion von Strom, sondern auch der Wärmebereich, die Gebäudesanierung und die Mobilität. Für die energetische Sanierung müsse es noch mehr steuerliche Anreize geben stellt der Sprecher der CU-Landtagsfraktion heraus. „Viele Verbraucher erschrecken sich, wie teuer eine energetische Sanierung ist“, bestätigte Volker Schalow, Energieberater. Im ersten Schritt sei die Gebäudesanierung zu empfehlen, dann könne eine neue Heizanlage folgen, im dritten Schritt könne man sich zum Beispiel durch eine PV-Anlage vom Versorger unabhängig aufstellen. Zur Zeit werde der private Verbraucher noch zu einseitig belastet.
    • Eines der Ziele sollte sein, neue Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen: „Wir brauchen die Arbeitsplätze vor Ort. Um mehr Verständnis zu schaffen, kann die Lösung nur sein, in den Dialog zu treten, große Firmen zum Beispiel mit LandFrauenvereinen zusammenzubringen“, sagte die NLV-Vorsitzende.

    Uwe Leonhardt Fazit: „Für mehr gesellschaftliche Akzeptanz müssen wir mehr miteinander sprechen.“

    Weitere Gespräche bringen uns nach vorne, darüber hinaus können durch weitere innovative Lösungen im Zusammenhang mit der Energiewende neue Arbeitsplätze und mehr Zufriedenheit geschaffen werden.