´ Naturschutz Archives - Uwe Leonhardt: UMaAG Blog
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Naturschutz

4. Dezember 2014
Heinrich Linse / pixelio.de

Heinrich Linse / pixelio.de

Es gibt zahlreiche Faktoren, die unsere Umwelt für uns nachteilig verändern und die durch uns verursacht sind. Heute will ich, Uwe Leonhardt, vier davon aufgreifen und zeigen wie wir hier erfolgreich tätig werden können.

1. Der Klimawandel durch CO2

Festzuhalten ist, dass das 2 °C-Ziel des Weltklimarates derzeit kaum noch zu erreichen ist und wir heute schon konstatieren können, dass es durch den Klimawandel einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt gibt. Aufgrund der zunehmenden Temperaturen werden zahlreiche Faktoren, die die einheimischen Arten stark beeinflussen, entscheidend verändert.

Invasiv dringen Arten in unser heimisches Ökosystem ein und verdrängen zunehmend die hier ansässigen. Dies gilt z. B. für die Miesmuschel, der immer stärkere Konkurrenz von der Auster gemacht wird. Gleichzeitig ändern sich auch anthropogene Faktoren, wie die Landwirtschaft. Die früher beginnende Wachstumsperiode sowie die frühere Reife der Feldfrüchte führen dazu, dass eine zusätzliche Mahd gerade für die Wiesenbrüter zum Problem wird.

Die Wiesen werden häufiger und früher bewirtschaftet, sodass beispielsweise die Feldlerche oder der Kiebitz zeitig immer stärker unter Druck geraten. Für diese Arten wird es immer schwieriger, ihren Nachwuchs in dieser kurzen Zeit groß zu bekommen. Um den Klimawandel kurzfristig zu drosseln, muss neben der Neustrukturierung des CO2-Zertifikatshandels, um so die Verringerung des Ausstoßes von CO2 zu fördern, auch aktiv ein Umstieg auf ein CO2 armes Energiesystem mit Erneuerbaren Energien gesetzt werden.

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13. August 2014

(Stand 6. Juni 2014)

Die Regionalplanung stellt für den Ausbau Windenergie an Land einen der wichtigsten Faktoren dar. Die Ausweisung von Vorrangflächen (Konzentrationszonen) ermöglicht den Trägern der Regionalplanung eine gezielte Steuerung des Zubaus neuer Windenergieanlagen (WEA) im Kreisgebiet und gibt den Planern von Windenergieprojekten Planungs- und Rechtssicherheit. Daraus resultiert aber auch eine Verantwortung für einen sinnvollen und zielgerichteten Umgang mit den Werkzeugen der Raumordnung. Einige niedersächsische Landkreise sind in der Vergangenheit ihren diesbezüglichen Aufgaben nicht sorgfältig nachgekommen, so dass einige RROPs nicht den gesetzlichen Ansprüchen genügten und vom OVG Lüneburg für ungültig erklärt wurden. Dies wurde zumeist damit begründet, dass die Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabukriterien bei der Ermittlung von Windvorrangflächen nicht fachgerecht erfolgt ist. Harte Kriterien sind Bereiche, in denen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Errichtung von WEA nicht möglich ist. Hier ist eine Abwägung nicht möglich. Bei den weichen Kriterien handelt es sich um Abstände, die der Abwägung und damit der fachlichen und politischen Diskussion zugänglich sind. Diese Unterscheidung ist von größter Wichtigkeit: Die Kommunalpolitik – insbesondere die Kreistagsabgeordneten – müssen sich klarmachen, dass die Entscheidung über die weichen Tabukriterien allein von ihnen getroffen wird und insoweit stets mehrere Lösungen möglich sind, die der Windenergienutzung entweder mehr oder weniger Raum geben.

Der Entwurf des RROP 2014 des Landkreises Cuxhaven enthält überwiegend Hindernisse für den weiteren Ausbau der Windenergie im Landkreis. Diese resultieren z.B. aus Regelungen zum Anlagenrückbau, die nunmehr erfolgte Abstellung von Abständen auf die Rotorspitzen der WEA und vor allem den Ausschluss von aus unserer Sicht sinnvollen Repoweringstandorten.

Rückbau der WEA

Im Entwurf des RROP 2014 wird der vollständige Rückbau der WEA nach Beendigung des Betriebes als Ziel der Raumordnung formuliert. Hierzu wird im Entwurf als Ziel der Raumordnung festgelegt: „Dies schließt ausdrücklich auch den Rückbau von Fundamenten, Kranstellflächen und für die Erschließung der Windenergieanlagen erforderlichen Wegflächen mit ein“(Entwuf Textziffer 04 Satz 2). Die Regelung ist weder erforderlich, noch sinnvoll. Nicht jede Kranstell- und Wegefläche ist zwingend auch eine zusätzliche Bodenversiegelung. Zudem gibt es reihenweise „für die Erschließung der Windenergieanlagen erforderliche Wegeflächen“, die bereits vor der Windenergienutzung und auch während der Windenergienutzung die Zuwegungen zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken darstellten und vom landwirtschaftlichen Verkehr benutzt werden. Soweit das landwirtschaftliche Wegenetz für die Erschließung von Windparks verbessert worden ist, legen die Landwirte zum Teil größten Wert darauf, dass dieser Zustand auch nach der Windenergienutzung erhalten bleibt.

Der vollständige Rückbau einschließlich des vollständigen Fundamentrückbaus würde zudem über die vom Gesetzgeber getroffene Regelung hinausgehen. Wenn ein Fundament einer WindenergieanWindenergieanlage bis 2 m unterhalb der Erdoberfläche beseitigt worden ist, was die übliche Anforderung darstellt, liegt keine schädliche Bodenversiegelung mehr vor. Fundamentteile, die tiefer als 2 m unterhalb der Erdoberfläche verbleiben, stellen keine Bodenversiegelung dar, sondern wirken wie Gesteinsbrocken. Deshalb kann es auch keinesfalls gewollt sein, dass die in vielen Fällen gerade in den Marschgebieten gerammten bis zu 30 m langen Betonpfähle, auf denen das eigentliche Fundament der jeweiligen Windenergieanlage ruht, mit einem entsprechenden enormen technischen Aufwand und entsprechenden Kosten wieder aus dem Boden geborgen werden sollen. Das würde einen deutlich größeren Eingriff in die Natur verursachen, als sich das Belassen der Pfähle auf die Natur auswirken könnte. Die unter Textziffer 04 vorgesehene Festlegung findet sich in keinem anderen Raumordnungsplan bun-desweit, also auch in keinem anderen RROP in Niedersachsen. Insgesamt fehlt es auch an einer Rechtsgrundlage. Auf die Festlegung sollte daher ersatzlos verzichtet werden.
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18. Juli 2014

Um mehr Akzeptanz für die Energiewende in der Gesellschaft zu finden, ist mehr Dialog notwendig. Als Windenergie-Experte Uwe Leonhardt und Vorstandsvorsitzender der Umweltmanagement AG durfte ich gemeinsam mit Barbara Otte-Kinast (NLV-Vorsitzende), Helmut Dammann-Tamke (agrarpol. Sprecher der CDU-Landtagsfraktion) und Volker Schalow (Energieberater Deutschen Hausfrauenbund in Oyten) in Hannover, Tarmstedt über die Energiewende diskutieren. Rouven Zietz der Fachzeitschrift Joule, Deutscher Landwirtschaftsverlag, hat die Podiums-Diskussion moderiert.

Tarmstedter Gespräche zwischen Uwe Leonhardt und dem Niedersächsischen LandFrauenverbands:

Während der Tarmstedter Ausstellung im Juli liefen auch die Diskussionen der Energiewende auf Hochtouren. In der Podiumsdiskussion „Energieeinsparung: unverzichtbar für die Energiewende, notwendig fürs Portemonnaie?“ wurden viele spannende Aspekte der Energiewende diskutiert.
Herr Dammann-Tamke sprach ein großes Kompliment an die LandFrauen aus, dass sie sich der Thematik annehmen: „Wer soll es in die Breite tragen, wenn nicht die LandFrauen?“

Hier die wichtigsten Punkte, die ich mit nach Hause genommen habe.

  • Die Kosten der Energiewende müssen langfristig betrachtet werden. Auf lange Sicht werden die Kosten für fossile Energien schneller steigen als für erneuerbare – meine Einschätzung ist, dass dieser Wendepunkt etwa 2018 kommen wird.
  • Es besteht eine Notwendigkeit Alltagskompetenzen schon in den Schulen zu vermitteln – und dazu zähle das Thema „Energiesparen“ genauso wie der Umgang mit Lebensmitteln oder mit Geld. Mit dem Dreijahresthema „Energie mit Köpfchen – LandFrauen schaffen Durchblick“ habe sich der NLV vorgenommen, an der Aufklärung mitzuwirken, berichtete Frau Otte-Kinast.
  • Zur Energiewende gehört nicht nur die Produktion von Strom, sondern auch der Wärmebereich, die Gebäudesanierung und die Mobilität. Für die energetische Sanierung müsse es noch mehr steuerliche Anreize geben stellt der Sprecher der CU-Landtagsfraktion heraus. „Viele Verbraucher erschrecken sich, wie teuer eine energetische Sanierung ist“, bestätigte Volker Schalow, Energieberater. Im ersten Schritt sei die Gebäudesanierung zu empfehlen, dann könne eine neue Heizanlage folgen, im dritten Schritt könne man sich zum Beispiel durch eine PV-Anlage vom Versorger unabhängig aufstellen. Zur Zeit werde der private Verbraucher noch zu einseitig belastet.
  • Eines der Ziele sollte sein, neue Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen: „Wir brauchen die Arbeitsplätze vor Ort. Um mehr Verständnis zu schaffen, kann die Lösung nur sein, in den Dialog zu treten, große Firmen zum Beispiel mit LandFrauenvereinen zusammenzubringen“, sagte die NLV-Vorsitzende.

Uwe Leonhardt Fazit: „Für mehr gesellschaftliche Akzeptanz müssen wir mehr miteinander sprechen.“

Weitere Gespräche bringen uns nach vorne, darüber hinaus können durch weitere innovative Lösungen im Zusammenhang mit der Energiewende neue Arbeitsplätze und mehr Zufriedenheit geschaffen werden.