´ Uwe Leonhardt (UMaAG): Quotenmodell vs. EEG
Der Blog rund um die UMaAG
30. September 2014

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu steuern, gab es neue Vorschläge aus der Politik in Deutschland ein Quotenmodell einzuführen. Jedoch stellt sich mir, Uwe Leonhardt, die Frage, ist ein Quotenmodell, wie es die Monopolkommission präferiert, ein effektives Werkzeug, die deutsche Energiewirtschaft auf eine nachhaltige und saubere Erzeugung von Strom umzustellen?

Was ist ein Quotenmodell oder das EEG?

Das Quotenmodell sieht vor, dass ein festgeschriebener Anteil, des von den Energieversorgungunternehmen (EVU) verkauften Stroms, aus Erneuerbaren Energien (EE) stammen muss. Hier soll bei einer Quote von 20 % begonnen und 2050 bei 80 % aufgehört werden. So würde jedes Jahr der verpflichtende Anteil der EE am verkauften Strom kontinuierlich steigen. Jeder Erzeuger würde für seinen Strom sogenannte „Grünstromzertifikate“ erhalten und könnte diese frei handeln. Hierbei können die EVUs, nach den bisherigen Vorschlägen aus der Politik, frei am Markt einkaufen. Nach Aussagen des ehemaligen Wirtschaftsministers Rösler sollen „[d]ie Unternehmen […] aber künftig selbst entscheiden dürfen, wo sie welche Energieform einkaufen.“(Interview: DIE WELT online, 10.09.2013) Dies soll zum einen den Ausbau der EE stärker steuern, zum anderen die Preise für Strom senken.

Das EEG ist ein Mindestpreismodell. Ein Stromerzeuger, der seinen Strom ins Netz einspeist, erhält mit dem Beginn der Einspeisung eine festgelegte Vergütung seines Stroms. Diese Vergütung wird ihm über 20 Jahre zugesichert. Hierbei gibt es für die Windenergie noch zusätzlich ein Modell, das nach fünf Jahren eine Beurteilung des Standorts vorsieht und je höher der Ertrag am Standort ist, desto früher fällt die Anlage auf die Grundvergütung. Im Rahmen des EEGs soll den Unternehmen, die die EE ausbauen, eine Planungssicherheit gegeben werden, so dass beim Bau einer EE-Anlage die Finanzierbarkeit über einen langen Zeitraum für Banken und Investoren kalkulierbar und sicher ist.

Wo liegen die Unterschiede?

Im Vergleich wird deutlich, welche unterschiedlichen Prioritäten die Modelle setzen. Das Quotenmodell fördert einen Strommarkt, der durch große Unternehmen mit beträchtlichen Erzeugungsvolumina gekennzeichnet ist. So können für die Unternehmen wie z.B. RWE oder E.ON die Preise auf einem hohen Niveau gehalten werden, damit Finanzrisiken und Renditen gesichert werden. Der Mittelstand kann dies jedoch nicht und würde in der Kostenspirale nach unten gedrückt werden und Projekte wären für den Mittelstand nicht mehr finanzierbar.

Das EEG ermöglicht kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie Kommunen und Bürgergesellschaften im Bereich der sauberen Energieerzeugung tätig zu werden. Bürgerprojekte mit ein bis zwei Anlagen sind ebenso transparent und sicher finanzierbar, wie größere Projekte des Mittelstands mit zehn bis zwanzig Anlagen. Selbiges gilt natürlich auch für die Bereiche Biogas, Photovoltaik oder ähnliches. Diese Struktur erzeugt beachtliche Investitionen, die Großunternehmen nicht erbringen konnten, da sie aufgrund des vorhandenen Kraftwerkparks kein Interesse an EE-Anlagen haben. Im Jahr 2012 wurden laut einer vom BMU veröffentlichen Abschätzung, 19,49 Mrd. € überwiegend vom Mittelstand in Anlagen zur Nutzung der Erneuerbaren Energien in Deutschland investiert.

Uwe Leonhardt: Großkonzerne im Vorteil

Die Großkonzerne auf dem deutschen Strommarkt im Bereich der EE im Jahr 2011 spielten mit einem Marktanteil von lediglich 6,5 % nur eine untergeordnete Rolle. Dem gegenüber sind es primär der Mittelstand, Landwirte, Bürgergenossenschaften und Privatpersonen, die mit fast 80 % der vorhandenen Kapazitäten die Energiewende tragen und weiterhin die Investitionsvolumina erzeugen. Diese Struktur ist im Quotenmodell jedoch nicht mehr haltbar, noch weiter ausbaubar. Trotz des großen Anteils an den Erzeugungskapazitäten haben die Betreiber keine große Marktmacht, da jeder einzelne nur über kleine Kapazitäten verfügt. Dies wiederum hätte zur Folge, dass keine Preise für EE-Strom generiert werden könnten, die für Finanzierungen des Mittelstands ausreichen würden. Ein massiver Ausbaustopp wäre die Folge, da die Großkonzerne nicht in diesem Umfang investieren können und der Wettbewerb, der aktuell im Mittelstand besteht, würde zerstört werden. Tausende Arbeitsplätze würden allein bei den Herstellern in Gefahr gebracht werden, da einfach die bisherigen Investitionen ausbleiben würden.

Während ein Quotenmodell die günstigste Methode der Stromerzeugung fördert, im Falle Deutschland ist dies die Windenergie an Land, sorgt das EEG für einen breiten Ausbau aller Erzeugungsstrukturen, die zwingend für eine gesicherte Energieversorgung notwendig ist. Ein Ausbau der Photovoltaik oder der Windenergie-Offshore wären sofort nicht mehr umsetzbar. Jedoch nur durch den Mix von Grundlaststrom aus Biomasse sowie dem Strom aus Wind und Sonne ist diese Sicherheit gegeben, wenn eine Erzeugungsart nicht ihre volle Leistung erbringen kann. Gleichzeitig ist dieser Wettbewerb zwischen den einzelnen Erzeugungsformen auch erst dafür verantwortlich, dass es die bisherigen Kostendegressionen in den Branchen gegeben hat. Durch Forschung und Entwicklung sowie Erfahrung und Standardisierung wurden die Preise deutlich gesenkt, so dass die Vergütungen in den letzten Jahren deutlich gesenkt werden konnten.

Quotenmodell als das falsche Mittel

Es wird abschließend deutlich, dass ein Quotenmodell für die bestehenden Strukturen in der Energieerzeugung für Deutschland nicht zielführend ist und eher einer Weiterentwicklung hinderlich gegenüber steht. Die erhofften Preissenkungen für die Endverbraucher sind ebenfalls nicht absehbar, da eine Studie der University of Cambridge und des Massachusetts Instituts of Technology, die die Preise für Strom im britischen Quotenmodell und im deutschen EEG vergleicht, zum Schluss kommt, dass durch dieses Quotenmodell die Kilowattstunde in Großbritannien teurer ist.

Wie das Ausschreibungsverfahren, das die Bundesregierung für die Windenergie an Land ab 1016 plant, umgesetzt werden soll und die aktuelle Akteursvielfalt sowie die Projektentwicklungsprozesse berücksichtigen soll, ist äußerst fraglich.

Quellen:
• Agentur für Erneuerbare Energien (AEE)(2012): Einspeisetarife bewähren sich in Deutschland und anderen EU-Staaten – http://www.unendlich-viel-energie.de/de/detailansicht/article/44/einspeisetarife-bewaehren-sich-in-deutschland-und-anderen-eu-staaten.html?no_cache=1
• Butler, Lucy/ Neuhoff, Karsten (2004): Comparsion of Feed in Tariff, Quota and Auction Mechanisms to Support Wind Power Development; Cambridge Working Papers in Economics CWPE 0503 – https://www.repository.cam.ac.uk/bitstream/handle/1810/131635/ep70.pdf?sequence=1
• Monopolkommission (2013): Sondergutachten 65 – Energie2013: Wettbewerb in Zeiten der Energie-wende S. 206 ff – http://www.monopolkommission.de/sg_65/s65_volltext.pdf
• O’Sullivan, Marlene (DLR)/ Edler, Dietmar(DIW)/ Bickel, Peter (ZSW)/ Lehr, Ulrike (GWS)/ Peter, Frank und Sakowski, Fabian (Prognos)(2013): Bruttobeschäftigung durch erneuerbare Energien in Deutschland im Jahr 2012 – eine erste Abschätzung; BMU – http://www.erneuerbare-energien.de/fileadmin/Daten_EE/Dokumente__PDFs_/bruttobeschaeftigung_ee_2012_bf.pdf